Familien-Liste von Andre Gressler (ohne Adel) - Person Sheet
Familien-Liste von Andre Gressler (ohne Adel) - Person Sheet
NameHans (1607 Gründer v. Schmalenbuche) Müller 41
Birth Dateca 1574
Birth PlaceLangenbach (Steinb.-Lb.)
Death Date1654
Death PlaceSchmalenbuche
Misc. Notes
Glasmacher in Lauscha bis 1607; gründete 1607 zusammen mit seinem Vater und seinem Bruder Stephan die Glashütte und den Ort Schmalenbuche (nördl. von Lauscha gelegen, heute ein Ortsteil von Neuhaus a.R.); er wird mit 6 Ständen belehnt!41;

Der Lauschaer Mitbegründer Christoph Müller und seine beiden Söhne Hans und Stephan erhalten am 15.6.1607 bei der Schmalenbuche 115 Acker Land für 1357 Gulden, wo sie eine Glashütte, 3 Wohnhäuser, einen Schuppen und ein Pochwerk errichten. Dieses Datum gilt als Gründungsdatum des Ortes Schmalenbuche bzw. Neuhaus41; Die Glashütte in Schmalenbuche verblieb bis zum Ende des 17. Jh. komplett in Müllerschem Besitz41;

Aus der Geschichte der Glashüttensiedlung Schmalenbuche am Rennsteig: „Als das Gründungsjahr von Schmalenbuche ist das Jahr 1607 anzusehen. In diesem Jahr kaufte der aus Langenbach bei Schleusingen ins Lauschathal eingewanderte Glasmeister Christoph Müller zu Lauscha von den damals in Schwarzburg-Rudolstadt regierenden Grafen Carl Günther, Ludwig Günther und Albert Günther für 1357 Gulden 2 Groschen 7 1/2 Pfennig ein 115 1/2 Acker umfassendes, nahe dem Rennsteig bei dem ‚Born zur Schmalen Buche‘ gelegenes Stück Wald. Während der dazu gehörige Boden nach erfolgter Abholzung wieder an die Herrschaft zurückfallen sollte, wurde in dem Kaufvertrag ausgemacht, daß Christoph Müller bzw. seine bis dahin in Lauscha wohnenden Söhne Stephan und Hans Müller das Recht haben sollten, auf einem in der Nähe liegenden, bis dahin zu dem Ort Lichte gehörigen Geräum, der sogenannten Stauchenwiese, eine Glashütte nebst drei Wohnhäusern, einem Schuppen und einem Pochwerk zu errichten. Das Holz zur Hütte sollten die Ansiedler von der Herrschaft frei geliefert bekommen, dasjenige für die übrigen Gebäude und für die Feuerung der Hütte sollten sie aus dem gekauften Waldstück entnehmen. Die Wiese, die noch mit Stöcken bestanden und uneben war, sollten sie binnen zwei Jahren ordentlich herrichten und dann gegen 6 Gulden jährlichen Erbzins benutzen dürfen, damit sie das für die Ansiedlung erforderliche Vieh ‚desto besser erhalten‘ könnten. Ihre Viehhaltung sollte sich jedoch höchstens auf 6 Zugochsen und 8 Kühe belaufen. Die dazu erforderliche ‚Hutweide‘ sollte ihnen später noch besonders angewiesen werden. Für die zur Glasbereitung erforderliche Asche sollten sie das Vorkaufsrecht in den herrschaftlichen Wäldern haben und für das Viertel Asche 4 Pfennig zahlen. Für schwarzburgisches Bier, das sie ihrer Ansiedlung zuführen würden, sollten sie keinen Trankzehnten zu bezahlen brauchen; fremdes Bier jedoch war zu versteuern. Auch der Wein zum Tischtrunk, von dem sie aber nichts verkaufen durften, war steuerfrei. Dagegen sollten sie verpflichtet sein, von Michaelis 1608 ab für die Hütte, die Häuser und das Pochwerk jährlich 10 Gulden Erbzins ins Amt Schwarzburg zu entrichten. Weiter hatten sie zum selben Termin je ein Schock Trinkgläser ins gräfliche Schloß nach Schwarzburg zu liefern. An Glaswaren, die die Herrschaft etwa bei ihnen bestellen würde, sollten sie Fensterscheiben aus weißem Glas mit 5 fl. die Truhe berechnen; auch die Trinkgläser waren der Herrschaft etwas billiger als im Handel mit ‚Frembden‘ zu berechnen. Für etwaigen Wald- oder Wildschaden hafteten sie mit ihrer Person und ihrem Vermögen. Auch mußten sie sich verpflichten, nie Büchsen zu tragen. Von Frohndiensten dagegen waren sie befreit. In kirchlicher Hinsicht wurden sie dem Pfarrort Oberweißbach zugewiesen. (Der für die neue Siedlung zuständige Amtsort scheint damals noch Schwarzburg gewesen zu sein; später wurde es Königsee. Der Förster, der das Holz anwies, hatte zu Cursdorf seinen Sitz. Die Siedlung Neuhaus a.R. war damals boch nicht vorhanden. Sie ging erst in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts aus einem herrschaftlichen Jagdhaus, zu dem später noch ein herrschaftliches Gestüt trat, hervor). Beide Teile verpflichteten sich, daß der Kaufkontrakt zunächst nur solange gültig sein sollte, bis das erkaufte Holz abgetrieben sein würde.
Einen weiteren, für die Entwicklung der Glashütte wichtigen Schritt brachte das Jahr 1618. In diesem Jahr wurde die Hütte durch förmliches Privileg zum Erblehen erhoben. Die Rechte, die das Privileg in sich schloß und die von den Glasmeistern durch abermalige Zahlung von 1000 Gulden erkauft wurden, fußten im Wesentlichen auf den ihnen bereits im ersten Kaufkontrakt zugesicherten bzw, in Aussicht gestellten Rechten. Das Recht zum Anbau von Gebäuden erstreckte sich nun statt auf drei Wohnhäuser auf zwei Häuser für die beiden Glasmeister Hans und Stephan Müller und auf vier Häuser für das Gesinde. Zur Scheune und zum Pochwerk traten nun auch Stallungen sowie Brau- und Malzhaus hinzu. An Wiesen-, Garten- und Ackerland wurden gewährt 14 1/2 Acker Wiesenland, 3/4 Acker für einen neben dem Haus liegenden Garten, 15 3/4 Acker Feldland, Bauland oder Geräumde samt Hutweide und Triftrecht für die obengenannte Stückzahl Vieh. Auch einige Liegenschaften zu Lichte, die bis dahin einem gewissen Georg Rosenbusch gehört hatten, wurden nun dem gesamten Erblehen der Glasmeister einverleibt. Der Erbzins für Hütte, Häuser, Äcker und Wiesen wurde nun auf 12 Gulden festgesetzt. Wegen der Trink- und Fenstergläser blieb es bei den früheren Bestimmungen. Hinzu kamen zwei Gulden Schutzgeld pro Jahr für die Gesindehäuser, die Verpflichtung zur Zahlung von Reichs- und Ehesteuer bis zu einem Höchstveranschlagungssatz von 1000 Gulden für das gesamte Hüttenwerk, 10 %ige Abgabe von Kaufgeld bei Besitzwechsel, das Recht eigenen Brauens und Mälzens gegen eine jährliche (quartalsweise zahlbare) Abgabe von 25 fl., wobei auch die Schankgerechtigkeit auch auf das neuerdings hinzugekaufte Anwesen in Lichte mit vertreten sollte.
Wie es der Hütte im 30jährigen Krieg, unter dem ja bekanntlich die schwarzburgische Oberherrschaft besonders stark zu leiden hatte, ergangen ist, darüber geben die vorhandenen Akten keine Auskunft... Bis zum Jahre 1636 wenigstens scheint sich der Wohlstand der Glasmeister günstig entwickelt zu haben. Denn in diesem Jahr finden wir, daß der regierende Graf von Schwarzburg mit 413 Gulden bei ihnen im Debet steht und sich von ihnen weitere 342 fl. in baar vorschießen läßt. Da zu jener Zeit der bei der Gründung erkaufte Waldbestand aufgearbeitet war, so erkauften sich die Glasmeister nunmehr mit Hülfe der beiden Geldforderungen vom Grafen Ludwig Günther ein neben ihren Äckern ‚hinter der Meilerstatt‘ gelegenes Stück Wald im Wert von 300 Gulden, und zwar diesmal einschließlich des dazu gehörigen Bodens, als erblichen Lehensbesitz. Für die übrigen 450 Gulden ließen sie sich weitere Holzbestände zur Abholzung anweisen. Ein Teil davon wurde ihnen wieder in Form eines geschlossenen Waldstückes überwiesen, das der Glashütte gegenüber lag und an die Herrschaft zurückfallen sollte. Für den Rest ihres Guthabens wurde ihnen durch den gräflichen Forstmeister ‚an der Lichte hinab‘ Holz mit zugehörigem Stockraum angewiesen.
Für Rudolstadt ist interessant, daß die Glashütte Schmalenbuche für die Rudolstädter Stadtkirche, die Graf Ludwig Günther I. (1630-1646) 1634-1636 neu erbauen ließ, 10.000 ‚durchsichtige helle Fensterscheiben‘ für 100 Thaler zu liefern hatte. Auch diese Rechnung wurde den Glasmeistern im Wesentlichen in Holz bezahlt.
Das ganze 17. Jahrhundert hindurch behauptete sich die Familie Müller, die schon an der Entwicklung bzw. Gründung der älteren Hütten zu Langenbach bei Schleusingen (1526 bis 1589) und Lauscha (1597) maßgeblichen Anteil genommen hatte, im alleinigen Besitz des gesamten Hüttengutes. Ein Sproß der Müllers zu Schmalenbuche, Caspar Müller, gründete 1648, zusammen mit dem Glasmeister Nikol Schmidt aus Fehrenbach, die älteste, auf schwarzburg-sondershäuser Gebiet gelegene Glashütte zu Altenfeld bei Großbreitenbach. Ein andrer Sohn der Schmalenbucher Glasmeister Müllers, Johannes Müller, verheiratete sich 1669 mit der Glasmeisterswitwe Bock zu Piesau und wurde hier der Stammvater jener Müllers, die an diesem Ort eine ganze Reihe von Generationen hindurch als Glasmeister tätig waren und zusammen mit den Kühnerts noch heute [1926] die beiden Glashütten zu Piesau besitzen. Auch der Erfinder der künstlichen Menschenaugen, Ludwig Müller-Uri (1811-1888) zu Lauscha, dessen Nachkommen sich später in Leipzig und Wiesbaden ansässig gemacht haben, ist aus Schmalenbuche hervorgegangen. Seit dem 18. Jahrhundert treten neben der Familie Müller besonders die Glasmeistersfamilien Greiner und Heinz als Mitbesitzer der Hütte von Schmalenbuche auf. Von einem dieser Greiners ist im Jahre 1711 u.a. die gleichfalls auf ehemals schwarzburgisch-rudolstädtischem Gebiet gelegene Glashütte Oberaltsbach bei Limbach a.R. gegründet worden. [Dann folgen noch einige Gedanken über die techn. Revolution bei der Glasherstellung, mit der abschließenden Frage, ob sich die über Jahrhunderte im Thüringer Wald beheimatete Glasindustrie wohl auch in Zukunft behaupten kann...]207;

1732. Hans Müller wurde geboren am ca. 1574 in Langenbach und verstarb am 1654 in Schmalenbuche. Er ist der Sohn von 3464. Christoph Müller und 3465. ? Köhler. Er heiratete 1733. Elisabeth Heymann am 31 Jan 1598 in Sonneberg.“112
Spouses
Birth Dateca 1574 (+-10J.)
Marr Date31 Jan 159841
Marr PlaceSonneberg
ChildrenGeorg (1623 Glaser Schmalenb.; GlasMstr.) (ca1600-<1648)
 Elisabetha (1605-)
 Nicolaus (GlasMstr. in Schmalenbuche) (ca1620-1657)
 Anna Veronika (1625-)
 Johann Georg (aus Schmalenbuche) (ca1630-)
Last Modified 28 Aug 2021Created 5 Jan 2022 using Reunion for Macintosh
Da ich ein amerikanisches Ahnenprogramm habe, sind die meisten Eckdaten leider in englisch. Sorry ;-) Aber ich denke, dass man sich trotzdem zurechtfinden kann.