Seelenregister 1682: Nr. 206; Köhler17; 1679 ist er "junger Köhlersgesell";
Taufe Goldl., 1.2.1657: "Hänsslein, Sohn des Lorentz Weiss; Taufpate ist Hanss Gering"5;
1678 Teilnehmer einer Schlägerei mit Todesfolge: "Den 18. April. donnerstags nach Dom. Miseric. ist Matthey, Hanß Bechers Kohlers allhier Sohn, ein junger Kohler-gesell, welcher, als er am besagten Sonntag in d. Nacht zwischen 9 u. 10 Uhren mit einem andern losen buben und unruhigen Nachtschwärmer, nemlich Hanßen Lorentz Weißens Sohn, trunkener weise aus dem Wirths-Hause gangen, einem anderen hiesigen Nachbarn, Hans Leonhardt Weißen der gleich vorichen her von dannen heimgehen wollen, feindselig nachgeschliechen, mit Steinen auf ihn loß geworffen, ihn auch mit Schnid holtz hinten am Kopff gestoßen, u. ziemlich verwundet, welcher mit seinem
Gesellen darauf mit 2 andn liedlichen Purschen (Hanßen Sebastian, Thomas Weissen, Kirchen-Eltesten, Sohn, und Lorentz, Mich. Rundthalers Sohn, so dem Hanß Leonhard Weißen als Vettern beyzustehen, aus einem Hause herzugelaufen) in einen andern Hiebe und Schlägerey gerathen, ist in solchem Tumult von Lorentz Runthalern, seinem Schwager, mit einem [und die nun in Klammern folgenden Worte des Pfarrers wurden später wieder revidiert und vom Pfarrer durchgestrichen!: {von Hans Peter Kesseln, einem Gottlosen unruhigen Lausebuben und sonderbaren Nachtschwärmern entlehnter}] Degen in den Unter-Leib über dem diaphragmate durch die Leber und Gallen, wie die Angestellten hernach vom Zentrichter zu Schleußingen, Medico und den Schöppen zu Suhla hier angestellte Besichtigung und Öffnung ausgewiesen, tödlich gestochen worden, darüber er folgenden dienstags gegen Abend deß Todes seyn müssen, mit Christl. Ceremonien begraben worden, doch also es auf geschehene Comunication mit dem H. Superint. zu Suhla und dessen Verordnung nebenst den Leichen-Gesängen, auch Buß-Lieder gesungen, und dieser von demselben vorgeschlagene doch freygestellte Text erklähret worden: Sey nüchtern und wachet s. 1 lt. 5; Sollte auch nur mit 1 od. 2 Klocken
geläutet werden, doch, weil sie bey mir anhalten ließen, ist mit allen 3 geläutet worden. NB: dergleiche casy tragicy ist hier noch wohl nie geschehen, ohne was aber An. 1654. Mens. Decembr. sich begeben. Unsere Gott- u. Ehrlose unbändige Purschen und Nachtschwärmer haben an diesem schrecklichen exempel sich bußfertig zu bessinnen, des helff ihnen Gott!"16;
KB Goldl., Heirat 24.9.1679: "Anno 1679 den 24. September, Mittwoch nach Dom. 14. Trin. sind nach dreymahl vorher hier und dort geschehenen öffentlichen Aufgebotes in hiesiger Kirchen copuliert worden Johannes, Lorentzen Weißens Köhler allhier (sonst Krells Lortz genannt) ehelicher Sohn, ein junger Köhler-gesell mali camatos und Elisabetha, Caspar Groschens, Einwohners zu Mahnebach ehelaibl. Tochter (siehe Tote, 18. Apr. 1678)"16;
Am 1.6.1699 wird er Taufpate bei Johannes, Sohn des Leonhard Weiss, Köhler: "Taufpate ist Hanß Weiß, Laur. fil."5;
Tote 1721: "Hanss Weiss, Laur. fil., Köhler"5 |